Zwei Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigen anschaulich, woran Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel (vorläufig) scheitern können.
Ein Ersuchen betraf das mehrjährige Getreide Thinopyrum intermedium (Graugrüne Quecke), dessen Körner bzw. Mehl zugelassen werden sollte. Im Vergleich zu Weizen soll diese Pflanze die Böden und die Umwelt deutlich weniger belasten, was auch mit der höheren Diversität des Mikrobioms an den Wurzeln zusammenhängen kann. Allerdings wurde gerade der mikrobielle Status der Produkte zum kritischen Faktor.
Obwohl aus ernährungsphysiologischer Sicht keine Nachteile zu erwarten sind und auch keine toxikologischen Studien erforderlich waren, bewertete das Expertenteam der EFSA die mikrobiologische Belastung als nicht akzeptabel. Das mögliche Vorkommen von Enterobacteriaceae und opportunistischen pathogenen Pantoea-Arten, wie z. B. P. agglomerans, sowie freigesetzte Verbindungen könnten ein Sicherheitsrisiko darstellen. In Verbindung damit waren auch die Lagertests zur Haltbarkeit nicht zufriedenstellend. Somit konnte die EFSA die Sicherheit nicht bestätigen.
Auch für den speziellen Zucker D-Allulose (syn. D-Psicose) gab es noch kein grünes Licht. Derzeit sind Anträge mehrerer Hersteller bei der EFSA anhängig. Ein erster Antrag wurde nun abschließend bewertet. Laut Opinion der EFSA hat der Antragsteller wiederholt die Anfrage zu weiteren Daten nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet. Die Datenlücken betrafen die Identität des Stoffes, den Produktionsprozess, die geplante Verwendung, die Studien zur Genotoxizität und Daten zu möglichen Effekten beim Menschen. Auf Basis der vorgelegten Daten war die Ablehnung konsequent.
Bei den weiteren Anträgen ist zu erwarten, dass die Antragsteller die Nachfragen der EFSA ernst nehmen und es mittelfristig doch noch eine positive Bewertung dieses Stoffes, dann von anderen Herstellern, geben wird.
Quellen:
• EFSA Journal Vol 23, Issue 6, June 2025, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9467 und https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9468
• News der TU Graz vom 12.09.2024, www.tugraz.at
Dr. Marion Gebhart