Seit dem Jahr 2017 sind im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern 576 Proben auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) untersucht worden. Kontrolliert wurden hauptsächlich Honige (399 Stück). Weiterhin waren Tees (95), Gewürze (42), Getreideprodukte (30) und Getreide (10) in der Überprüfung.
Bei den Honigen waren 127 Proben positiv, also knapp ein Drittel enthielten PA. Die durchschnittlich nachgewiesene Menge PA betrug im Honig 8 μg/kg. Diese Größenordnung sei gesundheitlich völlig unbedenklich. Selbst die höchsten ermittelten Werte der im Verkauf entnommenen Proben führen bei üblichen Verzehrsmengen nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aktuell ist in der EU-Rechtsgebung kein Höchstgehalt für PA in Honig festgelegt oder in Aussicht, so dass die Beurteilung ausschließlich unter toxikologischen Gesichtspunkten erfolge. Bienen tragen den Pollen PA-haltiger Pflanzen in den Honig ein. Dem Imker stünden nur wenige Minimierungsmaßnahmen zur Verfügung. Bei den untersuchten Tees wurden in 13 % (12 Stück), bei den Gewürzen sogar in 71 % (30 Stück) PA nachgewiesen. Der Median lag bei 364 μg/kg. In den Getreiden und Getreideprodukten waren keine Gehalte nachweisbar.
Erkennbar sei laut LALFF aber eine abnehmende Entwicklung der PA-Gehalte in Tee und Gewürzen. Durch eine thematische Sensibilisierung habe die Lebensmittelindustrie Möglichkeiten gefunden, um die enthaltenen Mengen an PA zu senken. Dieser Trend spiegele sich erfreulicherweise deutschlandweit wider. Seit Juli 2022 ist der zulässige PA-Gehalt in Tee und Gewürzen erstmals rechtlich geregelt und liegt je nach Sorte zwischen 75 und 400 μg/kg für Tee bzw. 400 und 1.000 μg/kg für Gewürze und Kräuter. Bei Tee für Säuglinge und Kleinkinder gilt ein extra geringer von 1,0 μg/kg.
Quelle:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern vom 02.08.2023
Dr. Greta Riel