Am 23.10.2020 war der zunehmende Verstoß gegen den in der EU seit Jahrzehnten geltenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse Gegenstand einer Abstimmung im Europäischen Parlament. Dieses hat einem Änderungsantrag zur weiteren Stärkung und Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes Milch zugestimmt.
So werden die Milch und Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen zukünftig auch vor jeder direkten oder indirekten kommerziellen Verwendung der Bezeichnung für vergleichbare Produkte oder Produkte, die als ersetzbar eingestuft werden und nicht der entsprechenden Definition entsprechen, geschützt, sofern eine solche Verwendung den mit der Bezeichnung verbundenen Ruf ausnutzt. Darüber hinaus werden Milch und Milchprodukte gegen jeden Missbrauch, Nachahmung oder Anspielung geschützt, selbst wenn die Zusammensetzung oder die wahre Natur des Produktes angegeben ist oder von einem Ausdruck wie „Stil“, „Typ“, „Methode“, „wie hergestellt in“, „Nachahmung“, „Geschmack“, „Ersatz“, „wie“ oder ähnliches begleitet wird. Ferner werden Milchbezeichnungen gegen alle anderen kommerziellen Angaben oder Praktiken, die den Verbraucher hinsichtlich der wahren Natur oder Zusammensetzung des Produkts irreführen könnten, geschützt.
Laut Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes sei diese Entscheidung nach der Tofu-Town-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2017 ein weiterer Meilenstein, mit dem auch eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt werde.
QUELLE:
- Meldung Milchindustrie-Verband (MIV) vom 23.10.2020
Dr. Greta Riel