In den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) Baden-Württembergs wurden im Jahr 2021 insgesamt 657 Proben von Fleischerzeugnissen, Fertiggerichten mit Fleischanteil bis hin zu Milchprodukten wie Käse auf Echtheit, d.h. Übereinstimmung der deklarierten und enthaltenen Tierart(en) untersucht. Darunter waren Proben aus der Gastronomie, dem Handel sowie bei Herstellern erhobene Proben, beispielsweise aus Metzgereibetrieben. Mit insgesamt 37 Proben (entspricht 5,6 %) war der Anteil der Proben mit auffälligem Untersuchungsergebnis bezüglich der Echtheit der deklarierten Spezies erfreulicherweise recht niedrig.
Bei Fleischdrehspießen bzw. Döner Kebap wurden vermehrt auffällige Ergebnisse festgestellt. Ebenso waren Gulasch, Geflügelwurst und Lyoner auffällig. Nicht deklariertes Pferdefleisch war in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Bei einem „Räucherschinken vom Wildschwein“ waren auch Anteile vom Damwild nachweisbar, eine „Hirschleberwurst“ enthielt auch Reh; „Rehgulasch“ stattdessen nur Hirsch.
Als „Feta“ deklarierter Käse bestand in vier Fällen ausschließlich aus Kuhmilch. In zwei Proben von Schafskäse war ausschließlich Kuhmilch nachweisbar. Bei insgesamt vier Proben von Schafskäse war auch Ziege, bei einer Probe Ziegenkäse auch Schaf enthalten; Kuhmilchkäse wies umgekehrt in zwei Fällen Milch von Ziege und Schaf auf.
Bei Fertiggerichten war die angegebene Tierart am häufigsten nicht zutreffend. Das gastronomische Angebot war häufig nicht korrekt gekennzeichnet. Bei 12 von 80 zubereiteten Speisen (= 15 %) bekam der Gast nicht das, was auf der Karte stand.
QUELLE:
- Meldung Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Baden-Württemberg vom 24.02.2022
Dr. Greta Riel