Mit dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länder für ein Jahr die Durchführung bestimmter Programme im Rahmen der amtlichen Kontrollen abgestimmt. Im Programm „Hygienische Herstellung und Abgabe von selbst aufgeschnittenem Obst und Obstsalat“ wurden insgesamt 1 172 Produktkontrollen in 1 135 Betrieben durchgeführt. Die Kontrollen richteten sich gezielt risikoorientiert auf die in Geschäften und an Marktständen angebotenen Obstsnacks mit aufgeschnittenen Früchten. Diese werden zumeist in Frischhaltefolie oder Plastikdosen verpackt und häufig über längere Zeit gelagert, und sie sind damit anfällig für mikrobielle Verunreinigungen.
Bei 295 (25,2 %) Fällen haben die örtlichen Behörden der Lebensmittelüberwachung unter anderem Abweichungen von den durch die Hersteller durchzuführenden Eigenuntersuchungen nach der VO (EG) Nr. 2073/2005 festgestellt. Weitere häufige Beanstandungen waren, nicht beachtete Hygienebedingungen bei der Herstellung und fehlerhafte Kühlung bei der Lagerung.
Das BVL weist darauf hin, dass Lebensmittelunternehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür zu sorgen haben, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Wichtige Kriterien bei der Herstellung sind z. B. die Sauberkeit von Räumen und Arbeitsgeräten, das Waschen vor der Zerkleinerung der Früchte und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Bei der Lagerung sind die notwendige Kühltemperatur einzuhalten und ein angemessener Aufbewahrungszeitraums zu beachten.
QUELLE:
- www.bvl.bund.de
Dr. Herbert Otteneder