Der veröffentlichte Bericht der Organisation Foodwatch zu den Kontrollzahlen verwundert im Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) wirklich niemanden. Die Befürchtungen aus dem Jahre 2020 hätten sich nun bewahrheitet. Diese wurden gemeinsam mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte und Foodwatch veröffentlicht.
Mit der Änderung der Kontrollfristen auf dem Papier wurden zwar die Sollvorgaben bundesweit harmonisiert und damit angepasst, jedoch nicht eine Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur mehr eingestellt. Eine Verringerung der Kontrollhäufigkeit sollte laut Verband jedoch immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein. Die Vorschläge des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ zur Lebensmittelkontrolle seien grundsätzlich richtig - nun müsse aber endlich gehandelt werden!
Der BVLK fordert:
1. Novellierung der fast 25 Jahre alten Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure;
2. Passende Honorierung und Wertschätzung der Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleure;
3. Erhöhung der Kontrolldichte, hierbei dürfe die Qualität der Kontrollen nicht negativ beeinträchtigt werden;
4. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse
Einer Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse steht der Verband nicht ablehnend, aber kritisch gegenüber. Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation stelle ein Grundbedürfnis dar, dem angemessen Rechnung zu tragen sei. Der BVLK trage hierbei jedoch keinen Flickenteppich von unterschiedlichen Transparenzsystemen in Deutschland mit, der durch die Initiativen in verschiedenen Bundesländern zwangsläufig entstehen werde. Unterschiedliche Modelle der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen führten weder zu mehr Transparenz, noch würden sie das Vertrauen in die staatliche Daseinsvorsorge bzw. amtliche Lebensmittelüberwachung stärken. Aus Sicht des BVLK führt nur ein bundeseinheitliches, wenn nicht sogar ein in der gesamten EU geltendes Modell, das für alle relevanten Branchen gleichermaßen gilt, zu einem deutlichen Mehrgewinn in Sachen Verbraucherinformation und Verbraucherschutz. Dies setze auch den gleichzeitigen Beginn eines Transparenzsystems voraus. Die Information der Verbraucher über Kontrollergebnisse dürfe nicht an Landesgrenzen enden. Ebenso müsse für Lebensmittelunternehmer, die länderübergreifend tätig sind, eine Gleichbehandlung gegeben sein. Zudem dürfe es keine Überinformation durch Information des Verbrauchers geben. Die permanent angespannte Personalsituation in den Überwachungsbehörden vor Ort lasse ohne Bereitstellung der notwendigen Ressourcen eine flächendeckende und alle relevanten Branchen betreffende risikoorientierte Überwachung nicht zu.
Quelle: Pressemittelung Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. vom 24.06.2026