Die letzte Änderung der bisherigen Version stammt aus dem Jahr 2010. Der Leitsatz musste an die neue allgemein übliche Struktur sowie an die Vorgaben zur Barrierefreiheit angepasst werden. Der Großteil der vorhandenen Beschreibungen soll beibehalten werden. Die marktüblichen Gegebenheiten haben sich nicht maßgeblich verändert. Es wird jedoch klargestellt, dass Süßkartoffelerzeugnisse nicht analog beschrieben werden können, da sie sich sowohl taxonomisch als auch verarbeitungstechnisch von Kartoffeln unterscheiden.
Neu aufgenommen wurde ein Verweis auf die Problematik der Acrylamid-Bildung. Damit sollen die beteiligten Kreise weiter sensibilisiert und auf die EU-weit geltenden Regelungen zur Guten Herstellungspraxis aufmerksam gemacht werden.
Weitere Änderungen:
- Dunkle Stellen bei „geschälten Kartoffeln roh“ sollen von Prozent auf eine Stückzahl geändert werden (2 bzw. 1 von 25).
- Aufnahme eines Leitfadens zur Bestimmung „dunkler Stellen“ bei Trockenkartoffeln.
- Straffung der Beschreibung von Pommes frites.
- Bei Knödeln in Kochbeuteln soll die Angabe „im Kochbeutel“ als Teil der Bezeichnung des Lebensmittels angesehen werden.
- Aufnahme der Angaben zur Scheibendicke bei Kartoffelchips.
Quellen:
• DLMBK: Empfehlung des FA 4 zur Neufassung der Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse vom 03.06.2025
• DLMBK: Sachstandsbericht: Getreideerzeugnisse, Kartoffelerzeugnisse, Ölsamenerzeugnisse, Stand 17.05.2025
beides abrufbar unter:
Dr. Marion Gebhart