Übergangsregelung der VO (EG) 1924/2006 über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel und ihre wettbewerbsrechtliche Bedeutung.
Um einem vorübergehenden absoluten Verbot bis zu den ersten Zulassungsentscheidungen entgegenzuwirken und um den werbenden Unternehmen eine Anpassungsmöglichkeit an die neue Rechtslage zu gewährleisten, sieht die Verordnung verschiedene ...