Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz
In der von Dr. Danja Domeier herausgegeben Reihe über die Lebensmittelkennzeichnung im Ausland liegt mit dem von Dr. Karola Krell Zbinden ein Werk vor, dass sich dem Schweizerischen Kennzeichnungsrecht widmet.
Die Besonderheit liegt hier darin, dass die Schweiz einerseits nicht Mitgliedstaat der EU ist, andererseits aber die wirtschaftlichen Beziehungen zu den die Schweiz umgebenden Mitgliedstaaten der EU sehr eng sind. Daher wählte der Schweizerische Gesetz- und Verordnungsgeber den Weg, das EU-Recht autonom umzusetzen, also ohne Zwang, sondern der Praktikabilität wegen, um den Handel zwischen der Schweiz und der EU nicht unnötig zu erschweren. Gleichwohl wurden in der Rechtssetzung Schweizerische Besonderheiten beibehalten.
Das Werk kommt zur rechten Zeit, da im Jahr 2017 eine Totalrevision des Schweizerischen Lebensmittelrechts stattgefunden hat. Während bereits zuvor die Basis-Verordnung der EU Einfluss in die geänderte Gesetzgebung der Schweiz gefunden hat, führte nun auch das Inkrafttreten der Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) 1169/2011 in der Schweiz zum autonomen Nachvollzug im Kennzeichnungsrecht.
Das Werk behandelt daher nicht nur die Kennzeichnung, sondern gibt auch eine kurze Einführung in die Rechtsquellen und Grundsätze des Schweizerischen Lebensmittelrechts. Dazu gehören auch Fragen zum Anwendungsbereich, der Obliegenheiten (Selbstkontrolle), des Vollzugs, Maßnahmen der Überwachung einschließlich der Sanktionen. Zur Abrundung wird auch knapp auf die - restriktive - Swissness Rechtsetzung und die damit verbundenen Irreführungsgefahren hingewiesen.
Das Kennzeichnungsrecht wird ausführlich behandelt. Vor allem Schweizerische Besonderheiten wie die obligatorische Angabe des Produktionslandes werden aufgezeigt. Eine Checkliste rundet die Darstellung ab. Hier finden sich nicht nur die Hinweise auf die Anforderung, sondern auch die Angabe der Vorschrift im Schweizerischen Recht. Um hier wegen der Fundstelle nicht verloren zu sein, finden sich auch die Hinweise, wo das Recht im Internet aufgefunden werden kann. Zur Orientierung wäre noch die Entsprechungsvorschrift im EU-Recht wünschenswert, soweit das jeweilige Kennzeichnungselement keine Besonderheit des Schweizerischen Rechts darstellt.
Die Darstellung betrifft nicht nur die allgemeinen Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln, sondern auch Vorgaben für ausgewählte produktspezifische Regelungen (Fleisch, NEM, aromatisierte Getränke) und freiwillige Werbeaussagen im Zusammenhang mit dem Täuschungsschutz (Heath Claims, Clean Labelling, Swissness, Bio-Produkte).
Um ein Gespür für die Rechtsanwendung allgemein zu erhalten, findet sich ein wertvolles Entscheidungsregister, dass nicht nur Kennzeichnungsfragen beinhaltet, sondern auch Abgrenzungsfragen, Fragen zum allgemeinen Lebensmittelrecht und zum Lauterkeitsrecht enthält und somit wertvolle Hinweise liefert.
Für den Lebensmittelexport in die Schweiz ist die Lektüre unbedingt empfehlenswert, um Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnung zutreffend umzusetzen und Klippen zu umschiffen.
Rechtsanwalt Dr. Boris Riemer, Lörrach