Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung wurde 2023 mit dem TierHaltKennzG eingeführt. Sie informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere, deren Fleisch vermarktet wird, gehalten wurden. Aktuell betrifft sie nur Mastschweine. Ein Logo in schwarz-weiß oder mint gibt eine der fünf Haltungsformen an:
- Bio (BIO)
- Auslauf/Weide (AFW)
- Frischluftstall (FRI)
- Stall + Platz (STP)
- Stall (STA)
Die Inhaber tierhaltender Betriebe haben Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Die zuständigen Landesbehörden sind aufgefordert ein elektronisches Register zu errichten und den Betriebe Kennnummern zu erteilen.
Bundesminister Alois Rainer betonte, dass eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren müsse. Die Länder, die das Gesetz letztlich umsetzen und kontrollieren, bräuchten jedoch noch etwas Zeit. In der geplanten Gesetzesänderung muss noch konkret erarbeitet werden, ob und wie mit der Fristverlängerung auch eine Straffung des bürokratischen Aufwands einhergehen kann. Ein Entwurf soll noch vor der Sommerpause eingebracht werden.
Nach Informationen der Lebensmittel-Zeitung (LZ) wird diese Ankündigung unterschiedlich aufgenommen. Die Wirtschaft begrüßt den Aufschub sowie die geplanten Anpassungen. So sind unter anderem noch Fragen zur Informationsweitergabe von den Verarbeitungsbetrieben an den Handel noch offen. Zudem wurden in den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen zum Tierschutz beobachtet. Kritisiert wird hingegen, dass Tierhalter durch den Aufschub noch länger im Ungewissen bleiben könnten, ob und wie sie ihre Ställe umbauen müssen.
Quellen:
- Pressemitteilung des BMLEH vom 28.05.2025, www.bmel.de
- Nachricht der LZ vom 28.05.2025: Kabinett bringt Verschiebung der Kennzeichnungspflicht auf den Weg, www.lebensmittelzeitung.net
Dr. Marion Gebhart