Im Jahr 2024 wurden durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt insgesamt 119 Trinkwasserproben, die überwiegend aus öffentlichen Trinkwasserinstallationen entnommen wurden, untersucht. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle (114 Proben, das entspricht 96 %) konnten keine quantifizierbaren Gehalte (<0,25 µg/L) festgestellt werden. Bei den verbleibenden fünf Proben lagen die BPA-Werte zwischen 0,27 und 1,56 µg/L. Keine der untersuchten Proben überschritt dabei den geltenden Grenzwert von 2,5 µg/L. Die Untersuchungen konzentrierten sich ausschließlich auf kaltes Wasser, da dieses den Zustand repräsentiert, in dem Trinkwasser durch das öffentliche Versorgungssystem bereitgestellt wird. Die Ergebnisse des LAV werden durch Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart bestätigt, die ebenfalls zeigen, dass kaltes Trinkwasser in der Regel keine erhöhten BPA-Gehalte aufweist und der Grenzwert nicht überschritten wird.
Untersuchungen des CVUA Stuttgart ergaben jedoch, dass in Gebäuden mit Inliner-Verfahren sanierten Trinkwasserleitungen im Warmwasser deutlich höhere BPA-Werte nachgewiesen werden können. Dabei wurden BPA-Konzentrationen bis zu 211 µg/L festgestellt. In Wohnungen, in denen eine unsachgemäße Innenrohrsanierung mit Epoxidharz stattgefunden hat, könne es insbesondere im Warmwasser zu erhöhten BPA-Konzentrationen kommen.
Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Jahresrückblick 2024
Dr. Greta Riel