Bubble-Tea-Getränke werden nach Kundenwunsch aus mehreren Zutaten vor Ort hergestellt. Grundlage des Getränkes ist zumeist grüner oder schwarzer Tee. Der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher stehen bei den Sirupen und den Einlagen zahlreiche Geschmacksrichtungen zur Verfügung. Bei den namengebenden Einlagen, den „Bubbles“, wird zwischen Kügelchen aus Tapioka, der Stärke aus der Maniokwurzel, den Popping Bobas, Kügelchen aus Alginat mit einer flüssigen Füllung, die beim Zerbeißen platzen und sogenannten Jellys in Würfelform unterschieden. Durch die Sirupe und die Toppings enthalten die Bubble Teas zahlreiche Zusatzstoffe.
In einem Untersuchungsprogramm hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt 2022 20 Proben Bubble Tea untersucht. 16 Proben wurden beanstandet. Bei vier Proben war die hygienische Beschaffenheit der vor Ort aus mehreren Zutaten hergestellten Getränke mangelhaft. In rund zwei Drittel aller untersuchten Proben wurden Farb- und Konservierungsstoffe festgestellt. Die rechtlich zugelassenen Höchstmengen wurden bei allen Proben eingehalten. Die Vorschriften zur Kennzeichnung der Zusatzstoffe wurden bei neun Proben jedoch nicht oder nicht ausreichend beachtet, es fehlte unter anderem der bei Lebensmitteln mit bestimmten Azofarbstoffen vorgeschriebene Warnhinweis hinsichtlich der Beeinträchtigung der Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern. In einigen der Bubble Tea- Proben wurden Süßungsmittel nachgewiesen. Für Süßungsmittel gelten allerdings besondere Einschränkungen: Aromatisierte Getränke mit Süßungsmitteln müssen entweder ohne Zuckerzusatz hergestellt worden sein oder aufgrund ihrer Zusammensetzung brennwertvermindert sein.
Neun Proben enthielten derart viel Zucker, dass eine Verminderung des Brennwertes tatsächlich nicht vorlag und somit die Zulässigkeit der Verwendung von Süßungsmittel nicht gegeben war.
QUELLE:
- Presseinformation Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 22.05.2023
Dr. Greta Riel