Die Kommission hat eine gentechnisch veränderte Zuckerrübe zugelassen und die Zulassung für einen gentechnisch veränderten Mais zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln verlängert, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer wissenschaftlichen Bewertung zu dem Schluss gekommen war, dass diese genauso sicher sind wie ihre konventionellen Pendants.
Diese gentechnisch veränderten Pflanzen wurden einem umfassenden und strengen Bewertungsverfahren unterzogen, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Beschlüsse der Kommission erlauben lediglich die Einfuhr dieser gentechnisch veränderten Pflanzen zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln, nicht aber ihren Anbau in der EU.
Die Zulassungen gelten für zehn Jahre, und alle aus diesen gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellten Produkte unterliegen den EU-Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften. Die Kommission war rechtlich verpflichtet, über diese Zulassung und deren Verlängerung zu entscheiden, nachdem die Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erzielt hatten.
Quelle: Europäische Kommission, Newsletter der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 27.02.2026