Die wesentlichen Maßnahmen zur Vermeidung des sogenannten „Green-Washings“ bestehen aus der bereits in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) und der Green Claims-Richtlinie. Ihr Ziel ist es, unzulässige Aussagen zu bekämpfen, indem freiwillige Umweltbehauptungen künftig wissenschaftlich belegt, unabhängig überprüft und einheitlich gekennzeichnet werden müssen. Über die Hälfte der derzeitigen Umweltangaben gelten laut EU als vage oder irreführend.
Die Richtlinie wurde im März 2023 im Rahmen des Green Deals und des Verbraucherschutzprogramms vorgestellt. Kurz vor dem geplanten Trilog am 23.06.2025 forderte die EVP, größte Fraktion im EU-Parlament, den Rückzug des Vorschlags wegen zu hoher Belastungen für Kleinstunternehmen. Diese machen 96 % aller EU-Unternehmen aus. Eine erste Aussage der Kommission deutete auf einen möglichen Rückzug hin, sofern Kleinstunternehmen nicht ausgenommen würden. Diese Äußerung führte zum Abbruch der Verhandlungen.
Die Europäische Kommission hat nun klargestellt, dass sie die Green Claims-Richtlinie nicht zurückgezogen hat, sondern weiterhin an ihr festhält. Diese Aussage war nötig geworden, nachdem widersprüchliche Äußerungen aus der Kommission für Verwirrung gesorgt und die finalen Verhandlungen kurzfristig gestoppt hatten. Die weitere Entwicklung hängt nun von einer einheitlichen Position der Mitgliedstaaten sowie der Wiederaufnahme politischer Einigung im Rat und Parlament ab.
Inzwischen liegt aus Deutschland der erste Entwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie vor.
Quelle:
• Nachrichten der LZ vom 27.06.2025 und vom 08.07.2025
Dr. Marion Gebhart