Egal ob Social Media-Trend, als Urlaubserinnerung oder der Reiz, etwas Neues auszuprobieren – Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Einzelhandel, in Online-Shops oder auch bei Snack- und Getränkeautomaten zahlreiche Möglichkeiten aus dem weltweiten Sortiment an Getränken auszuwählen. Im Jahr 2024 untersuchte das CVUA Karlsruhe mehr als 1.500 Erfrischungsgetränke.
Elf dieser Proben (0,7 %) wiesen Höchstmengenüberschreitungen bei Zusätzen von Konservierungsstoffen, Süßungsmitteln oder Koffein auf. Bei zehn der elf Proben handelte es sich um Ware aus Drittländern.
Von allen untersuchten alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Energy Drinks wurden 2024 in elf Proben Überschreitungen von europäischen oder nationalen Höchstmengen festgestellt (0,7 %).
Besondere Aufmerksamkeit sei vor allem bei Importgetränken aus Nicht-EU-Ländern geboten. Zusatzstoffe würden in der EU und in den Herkunftsländern der Produkte rechtlich oft unterschiedlich bewertet. Eine Kennzeichnung in nichtdeutscher Sprache mit ggf. unkorrekter Übersetzung erschwere es zusätzlich, sich angemessen zu informieren. Insbesondere bei Energy-Drinks sei außerdem ein Blick auf den Koffeingehalt ratsam, um den individuellen Koffeinkonsum einschätzen zu können. Auch wenn bei keinem der untersuchten Produkte mit Höchstmengenüberschreitungen unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten seien, sei vor allem von einem dauerhaften oder übermäßigen Verzehr abzuraten.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 15.05.2025
Dr. Greta Riel