Das CVUA Sigmaringen hat 2021 Freekeh-Proben im Rahmen eines bundesweiten Monitoring-Projektes untersucht. Keine der neun untersuchten Proben entsprach allen lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Erhebliche Mängel gab es auch bei der Kennzeichnung der Freekeh-Produkte.
In zwei Proben wurden Fremdkörper gefunden, die sehr hart und scharfkantig waren. Beide Proben wurden als gesundheitsschädlich und damit als nicht sicher für den Verzehr durch den Menschen beurteilt. Die Reinigung der Produkte war bei allen neun Proben unzureichend; in allen Proben befanden sich Verunreinigungen und Kornbesatz in erheblicher Menge. In vier Proben waren lebende oder tote Käfer bzw. Insektenfragmente vorhanden. In sechs Proben wurden kleine Steinchen gefunden. Zusätzlich waren in den Proben erdklümpchenartige Verunreinigungen, Fremdsamen, Spelzen, holzige Pflanzenteile und/oder schwarz verfärbte bzw. verdorbene Getreidekörner enthalten. Aufgrund ihres Gesamtzustandes und insbesondere aufgrund der Käfer, Steinchen bzw. erdklümpchenartigen Verunreinigungen waren alle Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen.
Das CVUA Sigmaringen hat in allen neun Proben Gehalte an Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt; für Benzo(a)pyren Werte zwischen 2,2 µg/kg und 11,2 µg/kg und für die „Summe von 4 PAK“ Gehalte zwischen 12,5 µg/kg und 50,2 µg/kg. Bei sechs Proben waren die gemessenen Werte auch abzüglich der Messunsicherheit so hoch, dass davon ausgegangen werden musste, dass bei der Herstellung das Minimierungsprinzip nicht berücksichtigt wurde und somit die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 nicht eingehalten waren.
QUELLE:
- Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen vom 06.04.2022
Dr. Greta Riel