Das Deutsche Patentamt hat das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ einer US-Firma wenige Monate nach Vergabe aufgrund einer Beschwerde wieder gestrichen. Der Berufsimkerbund sieht bestätigt: Honig ist und bleibt ein Naturprodukt von Bienen. Sein Name darf nicht irreführend für Zucker-Sirupe herhalten.
Vor einem Jahr hat der Vorsitzende des Imkerverband Rheinland-Pfalz, Thomas Hock, beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) beantragt, das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ einer US-Firma zu löschen. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB) hatte damals den Löschungsantrag unterstützt und darüber berichtet. Bereits zum 31. Mai 2025 hatte das Patentamt reagiert und das Gebrauchsmuster mit dem Aktenzeichen DE: 21 2022 000 240.7) der US-Firma gelöscht. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB) sieht in diesem Schritt einen wegweisenden Erfolg für den Schutz des traditionellen Lebensmittels Honig und gegen die Irreführung der Verbraucher.
Die „pflanzenbasierte Honigformulierung“ beschreibe laut Hock eine Sirupmischung, die keinerlei Bestandteile aus der Bienenhaltung, sondern lediglich Zucker, Wasser und optionale Zusätze enthalte. Man freue sich über diesen wichtigen Erfolg, der die klare Rechtslage in Deutschland bestätige. Die Entscheidung sei für den Honigmarkt immens. Eine sirupähnliche Zuckerformulierung, dürfe nicht als ‚Honig‘ bezeichnet werden. Das kleine Patent wurde hier als fragwürdiger Türöffner für schnelle Geschäfte missbraucht. Die Löschung sei ein starkes Signal gegen alle, die versuchen, die klaren Begriffsdefinitionen auszuhöhlen.
Quelle: https://www.imkerverband-rlp.de/imkerverband-erfolgreich-gegen-kuenstlichen-honig-gebrauchsmuster-geloescht/