Die Verbraucherzentralen untersuchten in einer Marktstichprobe Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert waren. Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten und bedarf daher einer Genehmigung. Bestimmte Lebensmittel wie Brot, Milch und Pilze, die durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden, müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen.
Die meisten Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn die Anreicherung mit Vitamin D durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge. Von 112 untersuchten Produkten hatten 68 (61 Prozent) keine entsprechende Erlaubnis. Bei zehn weiteren Produkten war nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. Das Ergebnis wurde an die zuständige Lebensmittelüberwachung übermittelt.
Laut Verbraucherzentrale müssen sich die Lebensmittelunternehmen an die rechtlichen Vorgaben halten. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden müssten stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden. Dieses Verbot gelte auch für den Zusatz von Vitamin A und von Mineralstoffen. Auch diese Nährstoffe dürften ohne entsprechende Genehmigung nur wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden, zum Beispiel Jod zu Speisesalz. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden.
QUELLE:
- Meldung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 02.11.2021
Dr. Greta Riel