Nach dem Sachstandsbericht des Temporären Fachausschusses für "vegane und vegetarische Lebensmittel" der Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) vom Juni 2021 sind weitere ausführliche Diskussionen zu möglichen Schwerpunkten von Änderungen der Leitsätze "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" vom 4. Dezember 2018 erforderlich.
Nach den Leitsätzen ist die Verwendung von Bezeichnungen spezieller gewachsener Fleischteilstücke (z.B. „-Filet“, „- Steak“, „-Kotelett“) und von geschnittenen Fleischstücken (z.B. Schnitzel“, „-Gulasch“, „-Geschnetzeltes“) bei Fleischersatzprodukten an die Bedingung geknüpft, dass sie eine „weitgehende sensorische Ähnlichkeit“ bzw. eine „hinreichende sensorische Ähnlichkeit“ mit den Erzeugnissen aus Fleisch haben. Hier stellt sich für den Fachausschuss die Frage, ob bei Anwendung dieser Kriterien seitens der amtlichen Lebensmittelüberwachung weiterer Präzisierungs- und Klarstellungsbedarf besteht.
Bereits in der Fassung vom Dezember 2018 sahen die Fachausschussmitglieder überwiegend die Notwendigkeit, prägend in die Produktaufmachung einzugreifen. Es soll daher geklärt werden, inwieweit Teile mit prägendem Charakter von Herstellern und Händlern akzeptiert werden.
Der Fachausschuss kündigt an, den erarbeiteten Entwurf einer geänderten Fassung ins öffentliche Anhörungsverfahren zu geben. Anschließend werden die eingegangenen Einwendungen erörtert und dem Plenum der DLMBK zur Entscheidung vorgelegt.
QUELLE:
- www.bmel.de/fachausschuss-veg-lebensmittel-sachstandsbericht
Dr. Herbert Otteneder