Matcha – Bericht vom CVUA Stuttgart
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Matcha – Bericht vom CVUA Stuttgart

Matcha gilt als hochwertiger Grüntee mit langer Tradition und wachsender Beliebtheit. Da bei Matcha das gesamte, fein vermahlene Teeblatt konsumiert wird, unterscheidet sich seine Bewertung aus lebensmittelchemischer Sicht deutlich von der klassischer Aufguss-Tees. Ein aktuelles Untersuchungsprojekt des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart (CVUA) hat deshalb Matcha-Proben aus dem Handel auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Kontaminanten analysiert. Im Ergebnis zeigt es, wie wichtig Herkunft und Anbauweise sind.

Im Fokus standen zunächst Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. In neun untersuchten Bio-Proben aus Japan konnten keine Pestizidrückstände nachgewiesen werden. In zwei konventionellen Proben aus China hingegen wurden mehrere Rückstände gefunden, darunter klassische Insektizide sowie quaternäre Ammoniumverbindungen, die eher auf Desinfektionsmittel aus der Verarbeitung hinweisen. Eine Probe überschritt dabei einen gesetzlichen Höchstgehalt. Die Ergebnisse unterstreichen, dass insbesondere konventionell erzeugter Matcha stärker belastet sein kann.

Ein zweiter Schwerpunkt waren Umwelt- und Prozesskontaminanten. Perchlorat, ein ubiquitär vorkommender Stoff, wurde in allen Proben nachgewiesen, jedoch deutlich unterhalb des geltenden Höchstgehalts. Auch unter Berücksichtigung der von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegten Aufnahmewerte ergibt sich bei üblichem Konsum kein gesundheitliches Risiko, wobei zusätzliche Aufnahmen aus anderen Lebensmitteln mitzuberücksichtigen sind. Trimesium wurde in mehreren Proben gefunden, wird in den gemessenen Konzentrationen jedoch nicht als gesundheitlich relevant eingestuft. Die Verbindung kann einerseits prozessbedingt entstehen, aber auch als Rückstand durch die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln vorhanden sein.

Besondere Bedeutung kommt den Aluminiumgehalten zu. Teepflanzen reichern Aluminium natürlicherweise an, und bei Matcha wird dieses vollständig mitverzehrt. Die gemessenen Werte lagen im Bereich bereits bewerteter Befunde des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Bei regelmäßigem Konsum kann die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge erreicht werden, während gelegentlicher Genuss als unbedenklich gilt.
Insgesamt zeigen die Untersuchungen keine akuten Gesundheitsrisiken, wohl aber klare Unterschiede je nach Herkunft und Anbau. Bio-Matcha aus Japan war im untersuchten Umfang geringer belastet, während konventionelle Produkte höhere und vielfältigere Rückstände aufwiesen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt damit eine nüchterne Empfehlung: Qualität, geprüfte Herkunft und maßvoller Konsum entsprechen nicht nur der Tradition, sondern auch dem vorsorgenden Verbraucherschutz.

Quelle:

  • Schumacher I, Löw C, Benkenstein A: „Matcha: Gründer Genuss pur oder auch versteckte Risiken?“, Artikel vom 16.01.2026, www.cvuas.de


Dr. Marion Gebhart

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