Im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wurden wurden bis Ende Juli 231 Speiseeisproben mikrobiologisch untersucht. Davon waren 192 Stück zur losen Abgabe an den Verbraucher bestimmt. Der Großteil stammte aus Softeisautomaten (83 %). Insgesamt sind 21 % der Proben beanstandet worden. 19 % der Eisproben, also 44, davon 42 Softeis und damit ein seit Jahren etwa gleichbleibend hoher Anteil mussten wegen hygienischer Mängel beanstandet werden. In allen Fällen führten Grenz- bzw. Warnwertüberschreitungen von Enterobakterien (Hygienenachweiskeime), einschließlich E. coli, zur Reglementierung der Eis. In lediglich einer Eisprobe wurde der Krankheitskeim Listeria monocytogenes nachgewiesen, jedoch unterhalb einer krankmachenden Keimkonzentration. Salmonellen waren in keiner Probe.
In sechs Speiseeisproben gab es allerdings eine Verunreinigung mit Bacillus cereus, was aufgrund der Keimzahl aber nur in einem Fall zu einer Beanstandung führte. Bacillus cereus hat in hoher Anzahl das Potenzial, Erkrankungen wie Durchfall oder Erbrechen zu verursachen. Einige Bakterien dieser Gruppe können Toxine mit den benannten gesundheitlichen Folgen bilden. Diese waren aber nicht nachweisbar. Weitere fünf Eis hatten beanstandungswürdige Kennzeichnungsmängel.
Ergänzend zu den Beanstandungen sind zu 31 Proben Hinweise aufgrund von Richtwertüberschreitungen bei mikrobiologischen Parametern an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte gegeben worden. Sie sind die für die Überwachung zuständigen Behörden vor Ort.
QUELLE:
- Pressemitteilung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) vom 03.08.2022
Dr. Greta Riel