Die neue EU-Verpackungsverordnung gibt künftig vor, wie Produkte vor und hinter den Supermarktregalen verpackt und recycelt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die wichtigsten Neuerungen analysiert: Neben recyclingfähigeren Verpackungen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2030 mit weniger in Plastik verpacktem Obst und Gemüse, weniger unnötig großen Luftverpackungen und einem verbesserten Mehrwegangebot in Discountern rechnen. Vieles hänge jedoch von der Umsetzung in Deutschland sowie von der Ausarbeitung rechtlicher Details in Brüssel ab. Die DUH fordert deshalb von der neuen Bundesregierung, Mehrweg über die EU-Verpackungsverordnung hinaus zu fördern - wie durch eine Lenkungsabgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Wegwerfgeschirr.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, plädiert für weniger unnötige Verpackungen, flächendeckende Mehrwegsysteme und recyclingfähige Verpackungen. Durch zahlreiche Ausnahmen, Kann-Bestimmungen und noch zu klärende rechtliche Details der nun geltenden EU-Verpackungsverordnung sei der Weg hin zu weniger Einweg-Müll noch weit. Die DUH fordert daher von der neuen Bundesregierung, die Handlungsspielräume der Verordnung zu nutzen und Mehrweg konsequent zu fördern. Dafür brauche es finanzielle Anreize wie zum Beispiel eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Getränkeverpackungen. Auch Mehrwegquoten für andere Produktgruppen wie Aufstriche, Speiseöle, Wein oder Molkereiprodukte seien wichtige Mittel im Kampf für weniger Abfall.
Gemäß der Verordnung sollten im Supermarkt ab 2030 kaum mehr Obst und Gemüse in Plastik verpackt sein. Durch eine Begrenzung des Luftanteils in Verpackungen dürfen Produkte wie Cornflakes oder Süßigkeiten nicht mehr in unnötig großen Verpackungen in den Regalen stehen. Hotels dürfen ab 2030 keine Portionsverpackungen, sondern nur noch Spender für Seifen und Shampoos verwenden.
Quelle: Meldung Deutsche Umwelthilfe vom 06.02.2025
Dr. Greta Riel