Das deutsche Milchproduktrecht besteht bislang aus vier separaten Rechtsverordnungen, die die Herstellung und Kennzeichnung von Milchprodukten wie Butter, Käse, Joghurt und Konsummilch regeln. Aufgrund technologischer Entwicklungen und Änderungen im europäischen Recht war eine umfassende Aktualisierung des Milchproduktrechts erforderlich.
Daher wurden die bisherigen Regelungen in einer einzigen Rechtsverordnung zusammengefasst. Ziel ist es, die horizontale Struktur des Rechtsbereichs deutlicher herauszustellen und die Übersichtlichkeit für Anwender zu verbessern. Die neue Milchproduktqualitätsverordnung ersetzt die bisherigen Einzelverordnungen und passt zugleich angrenzende Vorschriften an, um ein modernes und einheitliches Regelwerk zu schaffen. Die Verordnung tritt am 14. Juni 2026 in Kraft.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Lebensmittelunternehmer, die Milchprodukte in Deutschland herstellen, kennzeichnen oder in Verkehr bringen. Ausgenommen sind u. a. Rohmilch, Kasein, Käsefondue-Zubereitungen, bestimmte Frischkäsezubereitungen sowie Produkte mit geschützter geografischer Angabe. Es dürfen alle verfügbaren technischen Verfahren genutzt werden, um den Gehalt an Milchbestandteilen in Milch und Milchprodukten zu verändern. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das EU-Recht oder diese Verordnung ausdrücklich ein bestimmtes Verfahren vorschreibt oder verbietet.
Quelle: Food & Recht, Ausgabe 02/2026