Erfreulicherweise zeigten die gemeinsamen Untersuchungen, dass die Gehalte von unerwünschten herstellungsbedingten Kontaminanten in Lebensmitteln für die besonders empfindliche und schützenswerte Bevölkerungsgruppe Säuglinge und Kleinkinder entweder anhaltend niedrig sind oder durch Minimierungsmaßnahmen nach und nach gesenkt werden können. Allerdings gebe es für einige Kontaminanten, wie zum Beispiel Furane, durchaus noch weitergehenden Forschungsbedarf. Zudem hält das CVUA die Einführung von Richtwerten bzw. Grenzwerten für rechtlich noch nicht geregelte Prozesskontaminanten für erforderlich.
Der herstellungsbedingte Kontaminant Furan wird als möglicherweise krebserregend eingestuft und sollte laut CVUA daher deshalb in Lebensmitteln so weit wie möglich minimiert werden. Deshalb untersucht das CVUA Karlsruhe unter anderem Babynahrung regelmäßig auf diesen unerwünschten Stoff. Für manche Alkylfurane wie 2- und 3-Methyfuran wird eine ähnliche toxikologische Wirkung angenommen. Für Furan und seine Derivate wurden bisher in Deutschland und in der EU keine sicheren Grenzwerte festgelegt. Zur Abwägung möglicher Sicherheitsbedenken könne jedoch der Margin of Exposure (MOE, Sicherheitsabstand) verwendet werden.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg vom 11.04.2024
Dr. Greta Riel