Die juristische Auseinandersetzung um eine bekannte Schokoladenmarke geht weiter. Gegen eine Entscheidung des Bremer Landgerichts hat der Lebensmittelkonzern nun Berufung eingelegt. Zuvor hatte die „Lebensmittelzeitung“ über diesen Schritt berichtet, den ein Gerichtssprecher am Mittwoch (17. Juni) bestätigte.
Demnächst muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen mit dem Fall befassen. Im Kern dreht sich die juristische Auseinandersetzung um die Frage, ob die Tafeln als Mogelpackung einzustufen sind.
Auslöser des Streits ist das verringerte Gewicht vieler Schokoladen-Produkte. Statt der gewohnten 100 Gramm bringen die Tafeln nur noch 90 Gramm auf die Waage. An den äußeren Abmessungen der Verpackung hat das Unternehmen jedoch kaum etwas verändert. Wegen unlauteren Wettbewerbs reichte die Verbraucherzentrale Hamburg daraufhin Klage ein, da sie Käufer durch diese Praxis getäuscht sieht.
Der in Bremen ansässige Hersteller wehrt sich gegen die Vorwürfe. Auf der Vorder- sowie auf der Rückseite der Schokoladentafel stehe die neue Grammangabe deutlich lesbar, argumentiert der Hersteller. In der ersten Instanz gaben die Richter der Verbraucherzentrale recht. Im Supermarkt könne der Kunde den Unterschied bei der Größe kaum erkennen, begründete das Landgericht sein Urteil. Folglich verstoße die leichtere Tafel in der alten Hülle gegen das Wettbewerbsrecht.
Unmittelbare Folgen bringt dieser Richterspruch zwar nicht mit sich. Für zukünftige Fälle könnte die Entscheidung allerdings Auswirkungen haben. Trotzdem akzeptiert der Hersteller das Urteil nicht und geht den Weg durch die Instanzen. Wann genau die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht startet, steht aktuell noch nicht fest.
Quelle: Meldung derwesten.de vom 17.06.2026