Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht. Darin ist ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vorgesehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Cola, Limonade und Energydrinks werden wohl teurer. Wie viel teurer hängt vom Zuckergehalt des jeweiligen Getränks ab.
Hintergrund ist Warkens große Gesundheitsreform. Diese soll die jährlich steigenden Krankenkassenbeiträge stabilisieren. Den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) droht ein finanzielles Loch von historischem Ausmaß: Fachleute rechnen mit einem Defizit bis zu 15 Milliarden im kommenden Jahr, bis 2030 könnten es 40 Milliarden Euro werden. Die „Zuckersteuer“ ist dabei nur eins von vielen Zahnrädern. Von einer „Zuckersteuer“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwar nicht sprechen, aber die erhofften Effekte der geplanten Abgabe decken sich mit den Berechnungen der Kommission: Warkens Haus will jährlich rund 450 Millionen Euro einnehmen, die „der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“ sollen, heißt es. Im Gegensatz zu einer Steuer, die in den Staatshaushalt fließt, können Abgaben zweckgebunden eingesetzt werden.
Nun soll es zuckerhaltige Getränke treffen. Die Abgabe soll im Rahmen eines separaten Gesetzgebungsverfahrens eingeführt werden. Bis sie in Kraft tritt, haben Hersteller also noch Zeit. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt abzuwarten, ob die Industrie die Zeit nutzt, um Rezepturen zu ändern oder Preise anzuheben. Fakt ist: Nicht alle zuckerhaltigen Getränke werden teurer. Die geplante Abgabe folgt einem gestaffelten Modell, das in Großbritannien bereits erprobt wurde.
Quelle: Meldung Frankfurter Rundschau vom 29.04.2026
Dr. Greta Riel