Auch in Österreich ist das Phänomen zu beobachten, dass Hersteller von Lebensmitteln die Füllmenge ändern, den Preis pro Packung aber belassen. Gegen diese vermeintliche Praxis der Irreführung möchte nun die österreichische Regierung mit nationalen Regelungen entgegentreten.
Im November wurde eine Vorlage verabschiedet, die vorsieht, dass Lebensmittelhändler die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis zukünftig 60 Tage lang kennzeichnen müssen. Betroffen ist der Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel. Je nach Größe der Händler sind verschiedene Erleichterungen vorgesehen, wie die Kennzeichnung mittels eines Aushangs.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind drastisch: nach einer Erstberatung können Strafen von 2500 Euro bis zu 15 000 Euro im Wiederholungsfall verhängt werden.
Der Fachverband der Lebensmittelindustrie spricht sich klar gegen diese Gesetzgebung aus und sieht darin einen Verstoß gegen das EU-Recht zur Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln. Die Maßnahme sei kein geeignetes Mittel zur Inflationsbekämpfung und widerspricht überdies dem übergeordneten Ziel des Bürokratieabbaus.
Der Verband sieht in der Reduktion der Füllmenge bei gleichbleibendem Preis eine legitime Reaktion auf verschiedenste Ereignisse. Stark gestiegene Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport und Verpackungsmaterial im zwei- bis dreistelligen Prozentbereich in den letzten Jahren würden Hersteller vor große Herausforderungen stellen. Sind interne Kostenreduktionen ausgeschöpft, ließen sich Preisanpassungen in manchen Fällen betriebswirtschaftlich nicht vermeiden.
Quellen:
- News des ORF vom 18.11.2025: „Shrinkflation“-Gesetz, https://orf.at/stories/3411874/
- Position des Fachverbands Nahrungs- und Genussmittelindustire vom 18.11.2025, https://www.wko.at/oe/industrie/nahrungs-genussmittelindustrie/position-zu-einer-shrinkflation-gesetzgebung-in-oesterreich
Dr. Marion Gebhart