Uran ist ein radioaktives Schwermetall, das natürlich in unserer Umwelt vorkommt. So ist es in der Luft und im Wasser zu finden und Bestandteil aller gesteinsbildender Minerale wie Glimmer und aller Gesteine wie Granit. Darüber hinaus können mineralische Phosphatdünger dazu beitragen, dass zusätzliches Uran auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelangt.
Über Trinkwasser und die Nahrung kann der Mensch geringe Mengen Uran aufnehmen.
Bei der gesundheitlichen Risikobewertung spielen sowohl die Schädlichkeit des Schwermetalls als auch die Belastung des Menschen durch die Radioaktivität eine Rolle. Gesundheitliche Wirkungen von Uran betreffen zunächst die Nieren; bei höheren Aufnahmen auch die Fortpflanzungsfähigkeit, das Knochenwachstum und das Nervensystem. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für lösliche Uranverbindungen eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI – Tolerable Daily Intake) von 0,6 µg pro kg Körpergewicht und Tag abgeleitet. Dieser Wert wird auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlen. Der TDI-Wert gibt die Menge eines Stoffs an, die täglich über die gesamte Lebenszeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat häufig gestellte Fragen und Antworten zu Uran zusammengetragen. Darunter auch zwei Fragen zu gesetzlichen Regelungen.
Aus welchen Quellen nimmt der Mensch Uran auf?
Über die Luft nimmt der Mensch eher geringe Mengen Uran auf, über Wasser und Lebensmittel vergleichsweise höhere Gehalte. Die Uranaufnahme der Bevölkerung erfolgt hauptsächlich über Trinkwasser und zu einem geringen Anteil über die Nahrung. Lebensmittel enthalten in der Regel geringe Urangehalte (von knapp einem bis wenigen Mikrogramm pro Kilogramm).
Gibt es gesetzliche Regelungen zu Uran im Mineralwasser?
Laut Mineral- und Tafelwasser-Verordnung darf Tafelwasser und natürliches Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt ist, den Gehalt an Uran von 0,002 mg pro Liter nicht überschreiten. Gemäß Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser einen Gehalt an Uran von 0,010 mg pro Liter nicht überschreiten.
Gibt es gesetzliche Regelungen zu Uran in Lebensmitteln?
In der EU-Verordnung über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten werden keine Höchstgehalte für Uran in Lebensmitteln festgesetzt.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); Fragen und Antworten vom 18.05.2026