Im Rahmen der Untersuchung von Honigproben auf Pflanzenschutzmittel hat das hessische Landeslabor von 2020 bis 2022 stichprobenartig auch auf Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethyl-Phosphonsäure (AMPA) geprüft. In 31 untersuchten Honigen konnten diese Substanzen nicht festgestellt werden. Bei 23 Sortenhonigen wurde das Pollenspektrum überprüft. Dabei mussten vier Honige beanstandet werden: Jeweils ein Himbeer- und ein Brombeerhonig wurden aufgrund des sehr niedrigen Pollenanteils (Himbeerpollen: 1 %; Brombeerpollen: 2 %) beanstandet. Derartig niedrige Anteile reichen für die jeweilige Sortenbezeichnung nicht aus. Ein Heidelbeer-Blütenhonig wies nur vereinzelte Heidelbeerpollen auf. Ein Obstblütenhonig wies einen deutlichen Lindenanteil und nur wenig und daher vernachlässigbar Obstpollen auf.
Untersuchungsziele bei zehn Wabenhonigen bzw. Honige mit Wabenstück waren u. a. Freiheit von Brut, Wassergehalt, Leitfähigkeit und Hydroxymethylfurfural (HMF) – Gehalt. Zwei Honige entsprachen dabei nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben: Bei einem Honig aus der Türkei wurde ein HMF – Gehalt von 112 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) festgestellt. HMF ist ein Indikator für die Wärmebelastung eines Honigs und darf gemäß der Honigverordnung nur max. 40 mg/kg betragen (Ausnahme: Honig aus tropischen Klimagebieten. Hier darf der HMF-Gehalt max. 80 mg/kg betragen). Ferner enthielt der Deckel die irreführende Deckelstanze „Original Deutscher Imkerhonig“. Ein Honig mit Wabenstück wurde ohne jegliche Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Zudem hat das Labor 17 Honige aus Sonderpostenmärkten untersucht. Untersuchungsziele waren die Überprüfung des Wassergehaltes, der Leitfähigkeit und des HMF-Gehaltes; sechs Honige wurden darüber hinaus auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Drei dieser Honige wurden aufgrund Überschreitung des HMF-Gehaltes (Wärmeschäden s.o.) beanstandet.
QUELLE:
- Meldung Hessisches Landeslabor
Dr. Greta Riel