ist Rechtsanwalt und ist mit seiner Kanzlei spezialisiert auf das Pflegerecht. Er berät seit über 12 Jahren Unternehmen aus dem Pflegebereich im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und führt für sie u.a. Vertrags- und Vergütungsvereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen. Neben der rechtlichen Vertretung und Beratung der Leistungserbringer in der Pflege führt er sowohl online als auch in Präsenz Schulungen und Fortbildungen zu den Rechtsthemen in der Pflege durch. Er führte über viele Jahre als Bundesgeschäftsführer einen Arbeitgeber- und Berufsverband in der ambulanten Pflege und vertrat die Branche politisch auf Landes- und Bundesebene. Weitere Informationen unter: https://dr-schieder.de