Zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel sind EU-weit geregelt. In der EU-Pestizidverordnung sind für verschiedene Lebensmittelgruppen und für verschiedene Pestizide zulässige Höchstmengen festgelegt. Diese Werte liegen häufig zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel, teilweise aber auch darüber.
Das Logo „Zero residu de pesticides“ wird Werbezwecken eingesetzt und darf grundsätzlich nicht täuschen. Das Logo wurde 2017 von einem französischen Bauernverband gegründet. In den Folgejahren schlossen sich viele weitere Produzenten an.
Trotz eines Rückgangs ist die Resistenz gegen Tetracyclinen und Ampicillin von Salmonellen bei Mensch und Tier nach wie vor hoch. Darüber hinaus wurde in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein statistisch signifikanter Abwärtstrend bei der Prävalenz von ESBL (Betalaktamase mit erweitertem Wirkspektrum) bildendem E. coli bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren beobachtet. Dieses Ergebnis sei wichtig, da bestimmte Stämme von ESBL bildendem E. coli schwere Infektionen beim Menschen verursachen.
Obwohl die Erkenntnisse und Trends mit den in den Vorjahren gemeldeten Daten übereinstimmen, hatte die COVID-19-Pandemie Auswirkungen auf die Menge der gemeldeten Daten, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Gesundheit.
QUELLE:
- Meldung Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 29.03.2022
Dr. Greta Riel