Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der die Verwendung bestimmter Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen einschränken soll. Damit soll die Transparenz für die Verbraucher erhöht und die historische und kulturelle Bedeutung von Fleischerzeugnissen geschützt werden. Der Vorschlag im Rahmen einer Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (EU) Nr. 1308/2013 kommt fünf Jahre nachdem das Europäische Parlament ein ähnliches Verbot abgelehnt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen ähnlichen Vorschlag der französischen Regierung auf Ebene der Mitgliedstaaten untersagt hatte.
Laut der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) habe der EuGH festgestellt, dass die geltenden Rechtsvorschriften ausreichen, um den Verbraucherschutz und die Transparenz zu gewährleisten. Dies wurde auch von der Europäischen Kommission bei mehreren Gelegenheiten festgestellt. Sie seien daher überrascht, dass die Kommission ihre Ansichten und Prioritäten auf so unerwartete Weise geändert hat. Bei all den realen Problemen, mit denen die europäische Landwirtschaft derzeit konfrontiert sei, gäbe es sicherlich wichtigere politische Maßnahmen, auf die man sich konzentrieren sollte. Laut einer Mitteilung der LZ ist aber ungewiss, ob dieser Vorstoß Chancen auf Umsetzung hat.
Neben „Speck“ (bacon) werden in dem Entwurf umfassend Tierbezeichnungen wie Huhn oder Schwein sowie Bezeichnungen für bestimmte Teile wie Filet, Keule, Rippchen oder Rinderbrust aufgeführt; insgesamt betroffen sind 29 Bezeichnungen sowie der Begriff „Fleisch“ an sich.
Quellen:
- Nachricht der EVU vom 17.07.2025, www.euroveg.eu [Zugriff 29.07.2025]
- Nachricht der Lebensmittelzeitung vom 18.07.2025, www.lebensmittelzeitung.net (Politik)
- LZ, Ausgabe 30 vom 25.07.2025, S. 14
Dr. Marion Gebhart