Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte im Zeitraum von Anfang 2025 bis Mitte 2026 insgesamt 107 Produkte, die laut Hersteller mit Vanille aromatisiert waren, bezüglich ihrer Authentizität. Das Ergebnis: Bei 99 der 107 Proben gab es hinsichtlich der Echtheit keinen Grund zum Zweifel.
Unter den beprobten Produkten waren vornehmlich Speiseeis, feine Backwaren wie Vanillekipferl und -waffeln sowie Vanillepudding und -joghurt. Auch Proben von Vanillezucker, Vanilleextrakten und ganze, geschnittene und gemahlene Vanilleschoten wurden analysiert. Zudem wurde eine Probe Proteinpulver und eine Aroma-Probe untersucht. Konkret zeigte sich bei sechs Proben Vanillekipferl, einer Probe Vanillewaffeln und einem Vanilleeis, dass zur Aromatisierung kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillin aus der Vanilleschote verwendet wurde. In allen acht genannten Fällen wurden die jeweils zuständige örtliche Lebensmittelüberwachung informiert. Die Beanstandungen betreffen ausschließlich die Kennzeichnung der Lebensmittel, gesundheitliche Auswirkungen sind damit nicht verbunden.
Der aufwendige Herstellungsprozess und der niedrige Vanillin-Gehalt in den Schoten der Gewürzvanille machen natürliches Vanillin teuer in der Herstellung. Daher kommen zulässigerweise auch biotechnologisch (aus pflanzlichen Rohstoffen wie Reis oder Mais) hergestelltes sowie synthetisches Vanillin als Aromastoff in Lebensmitteln zur Anwendung. Wichtig hierbei ist jedoch die gesetzlich vorgegebene Kennzeichnung genau zu beachten. So darf zum Beispiel ein Pudding oder Speiseeis nur dann mit der Bezeichnung „Vanille“ beworben werden, wenn der Vanillegeschmack ausschließlich durch die Verwendung von gemahlenen Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma erzeugt wurde. Biotechnologisch hergestelltes Vanillin darf als „natürliches Aroma“ ausgewiesen werden. Synthetisch erzeugtes Vanillin hingegen darf lediglich die Kennzeichnung „Aroma“ oder „Vanillin“ beinhalten.
Da natürliches Vanillin aus Vanilleschoten, biotechnologisch erzeugtes Vanillin und synthetisches Vanillin in ihrer chemischen Struktur völlig identisch sind, können sie mit den üblichen chemischen Analyseverfahren nicht unterschieden werden. Daher erfolgt die Authentizitätsanalytik am LGL anhand der unterschiedlichen Kohlenstoff-Isotopenwerte mit Hilfe der Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) – ein eindeutiger Nachweis für Verfälschungen und zur Unterscheidung verschiedener Herstellungsverfahren.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom13.08.2026