Im Jahr 2025 wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit insgesamt 34 Proben Vanilleeis untersucht. Bei 14 Proben wurde neben dem Eis auch die verwendete Vanillepaste beziehungsweise in zwei Fällen die Vanilleschote mit eingereicht.
Von den 34 Proben waren 18 Eis als Milcheis bezeichnet. Alle Proben wurden in Eisdielen oder Eiscafés entnommen, in den meisten Fällen handelte es sich um Eisdielen mit eigener Herstellung. Die als „Vanilleeis“ bezeichneten Eis wurden unter anderem auf die Authentizität des Vanillearomas untersucht. Zusätzlich wurde bei den als Milcheis bezeichneten Eis der Milchfettgehalt bestimmt.
24 der 34 Proben (71 Prozent) wurden beanstandet, davon wurde in 20 Fällen die Bezeichnung „Vanille“ als irreführend beurteilt, weil das Eis nicht oder nicht ausschließlich mit echter Vanille hergestellt wurde. Bei einer weiteren Probe war das Ergebnis nicht eindeutig. Dieses muss durch die Untersuchung der Ausgangsstoffe noch abgeklärt werden. Die untersuchten Vanillepasten bestätigten größtenteils die Ergebnisse der Eisproben. Vier Pasten enthielten ausschließlich natürliches Vanillearoma, die übrigen wurden überwiegend richtig als „Aromapaste zur Herstellung von Eis mit Vanillegeschmack“ bezeichnet und enthielten kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma. Wird das Eis bei Verwendung einer solchen Pasten als „Vanilleeis“ bezeichnet, wird die Bezeichnung als zur Irreführung geeignet beurteilt. Die richtige Bezeichnung wäre „Eis mit Vanillegeschmack“. Bei einer der untersuchten Vanilleschoten war auffällig, dass diese einen weißlichen, kristallinen Belag aufwies.
Weiterhin wurde bei den 18 als „Milcheis“ bezeichneten Eis geprüft, ob die Anforderung der Leitsätze für ein Milcheis erfüllt worden waren. Die Bezeichnung „Milcheis“ wurde bei sieben Proben als irreführend beanstandet, davon dreimal, weil für ein Milcheis nicht genug Milch verwendet wurde und zusätzlich Pflanzenfett (zum Beispiel Kokosfett) zugesetzt wurde. Viermal war zwar genug Milchfett vorhanden, es wurde jedoch zusätzlich Fett nachgewiesen, das nicht der Milch entstammte.
Weiterhin wiesen einige Proben Kennzeichnungsmängel auf: In drei Fällen fehlte die Angabe, dass bei der Herstellung ein Farbstoff verwendet wurde und in einem Fall die Angabe der Allergene.
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)