In der Europäischen Union werden regelmäßig hochgiftige Pestizidwirkstoffe ungeprüft genehmigt – trotz nachgewiesener Risiken. Der Grund sind über Jahre und Jahrzehnte verlängerte Genehmigungen, die ungeprüft fortgeschrieben werden können. Einer dieser Wirkstoffe ist S-Metolachlor. Es ist erwiesenermaßen schädlich für das Grundwasser und es gibt Hinweise auf eine krebserregende Wirkung beim Menschen.
Der Wirkstoff wurde 2005 erstmals in der EU genehmigt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Genehmigungsdauer wurde zunächst bis zum 31. Juli 2017 verlängert und anschließend ohne weitere Risikoprüfung immer wieder fortgeschrieben, zuletzt bis zum 15. November 2024. Damit blieb S-Metolachlor über Jahre auf dem europäischen Markt, obwohl erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit nachgewiesen wurden. Der problematische Wirkstoff steckte in Pflanzenschutzmitteln der Agrarriesen Bayer und BASF. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen einen Beschluss der EU-Kommission, mit dem der DUH-Antrag auf Überprüfung der letzten Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung vom Mai 2023 zurückgewiesen wurde, Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Diese wird am Donnerstag, den 10. September verhandelt. Die DUH hält die Praxis der Verlängerungen der Wirkstoffgenehmigungen für unvereinbar mit dem europäischen Pflanzenschutzrecht. Ziel der Klage ist eine Grundsatzentscheidung gegen die wiederholte Verlängerung von Genehmigungen, die dazu führen, dass der ursprüngliche Genehmigungszeitraum erheblich überschritten wird.
Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH dürften gefährliche Pestizidwirkstoffe nicht durch immer neue Verlängerungen künstlich am Markt gehalten werden, wenn gleichzeitig ernsthafte Risiken für das Grundwasser und die Umwelt bekannt sind. Das europäische Pestizidrecht soll Mensch und Natur schützen und nicht Chemiekonzernen durch jahrelanges ‚Auge-Zudrücken‘ Milliardenprofite einbringen. Sobald erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen, müsse das Vorsorgeprinzip Vorrang haben und ein Wirkstoff vom Markt verschwinden.
S-Metolachlor ist seit dem 23. Januar 2024 EU-weit verboten, die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte durften noch bis zum 23. Juli 2024 ausgebracht werden. Aufgrund der letzten vorläufigen Genehmigungsverlängerung vom Mai 2023 hatte die DUH im Januar 2024 Klage vor dem EuG eingereicht.
Quelle: Meldung Deutsche Umwelthilfe e.V. vom 08.09.2026