Die Europäische Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung der Sicherheit von Zubereitungen aus Früchten des süßen und bitteren Fenchels (Foeniculum vulgare Mill. und Foeniculum piperitum (Ucria) C.Presl) beauftragt. Diese Zubereitungen enthalten Estragol, eine Substanz aus der Gruppe der p-Allylalkoxybenzole mit bekanntem genotoxischem Potential. Höchstmengen gibt es bereits im Rahmen der Aromenverordnung, nicht jedoch bei Verwendung zu ernährungsphysiologischen Zwecken. Hier ist die Sicherheit im Einzelfall zu beurteilen.
Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass sich derzeit für die Bildung der genotoxischen Zwischenprodukte und DNA-Addukte beim Menschen keine nicht-lineare Dosis-Wirkungsbeziehung nachweisen lässt. Daher kann keine unbedenkliche Aufnahmemenge für Estragol abgeleitet werden. Darüber hinaus können p-Allylalkoxybenzole die Plazentaschranke überwinden und in die Muttermilch übergehen, was ein Risiko für ungeborene und neugeborene Kinder darstellen kann.
Unter Berücksichtigung der Exposition wurde der sogenannte „Margin of Exposure“ (MoE) bestimmt. In bestimmten Bevölkerungsgruppen und Mitgliedstaaten ergab sich bei hoher Exposition ein MOE von unter 10.000. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist damit nicht mehr gewährleistet. Dies betrifft insbesondere die oberen Perzentile der Aufnahmeverteilung. Bei durchschnittlicher Exposition liegt der MoE hingegen in der Regel über diesem Wert.
Fencheltee kann bei Kleinkindern im Alter von einem bis unter drei Jahren erheblich zur Gesamtaufnahme von p-Allylalkoxybenzolen beitragen. Bei älteren Kindern (drei bis unter zehn Jahre) nimmt dieser Beitrag ab, ist jedoch z. B. in Deutschland weiterhin relevant. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist die Exposition durch Fencheltee im Allgemeinen gering.
Da Stoffe mit sowohl genotoxischen als auch kanzerogenen Eigenschaften nicht bewusst Lebensmitteln zugesetzt oder in die Lebensmittelkette eingebracht werden sollten, ist nun das Risikomanagement gefragt, eine adäquate Lösung für die weitere Beschränkung dieses Stoffes bzw. der jeweiligen Zubereitungen zu finden. Der Entwurf der EFSA-Stellungnahme kann noch bis 17.09.2025 kommentiert werden.
Quelle:
- EFSA (16.07.2025): Draft Scientific Opinion on the evaluation of the safety of preparations from the fruits of sweet and bitter fennel (Foeniculum vulgare Mill. and Foeniculum piperitum (Ucria) C.Presl), https://open.efsa.europa.eu/consultations
Dr. Marion Gebhart