Laut Honigverordnung dürfen dem Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar. Die Aktion „From the Hives“ der Europäischen Kommission bestätigte allerdings die Annahme, dass ein Teil des importierten Honigs nicht den Gesetzen entspricht.
Im Jahr 2022 wurden etwa 74.658 Tonnen Honig nach Deutschland importiert. Zwischen 2021 und 2022 wurden von der Aktion „From the Hives“ an den EU-Grenzen 320 verdächtige Honigproben entnommen, genau analysiert und rückverfolgt. Die Ergebnisse zeigen, dass 46 Prozent der 320 geprüften Proben nicht der Honig-Richtlinie entsprachen. In absoluten Zahlen kamen aus China die meisten verdächtigen Importe (74 Prozent). Es handelt sich hierbei nicht um eine repräsentative Studie, da nur eine kleine Anzahl der importierten Honige geprüft wurde. Des Weiteren wurden spezifisch die überprüft, die im Vorfeld schon im Verdacht standen, gefälschten Honig zu importieren.
Die Untersuchungen ergaben, dass der Honig häufig mit Zuckersirup verfälscht wurde, um eine Kostensenkung zu erzielen. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen besteht der dringende Verdacht, dass ein großer Teil des aus Drittländern eingeführten Honigs, der als verfälscht eingestuft wurde, auf dem EU-Markt vorhanden und unentdeckt bleibt. Die Aktion "From the Hives" hilft der Aufdeckung schrittweise näherzukommen. Gegen 44 EU-Betreiber wird bereits ermittelt und sieben sind mit Sanktionen belegt.
Aus gesundheitlicher Sicht hat die Verfälschung des Honigs keinen negativen Einfluss. Jedoch werde das Vertrauen der Verbraucher:innen verletzt. Das Verdünnen des Honigs erhöht den Gewinn der Betrüger:innen. Im Jahr 2021 lag der EU-Durchschnittspreis für importierten Honig bei 2,17 Euro pro Kilogramm. Der zugemischte Zuckersirup aus zum Beispiel Reis lag nur bei etwa 40 bis 60 Cent. In Anbetracht derartig billiger Alternativen und eines potenziell unlauteren Wettbewerbs durch die Konkurrenten könnten Berufsimker:innen in der EU davon abgehalten werden, ihre Imkertätigkeit weiterzuführen. Dies kann sich wiederum negativ auf die in der EU erzeugten Honigmengen auswirken.
Der Geschmack und das Aussehen sind dem originalen Honig zum Verwechseln ähnlich. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften liegt bei den Lebensmittelunternehmen. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen Betrugsfälle aufdecken und verhindern.
Quelle: Meldung verbraucherzentrale.de vom 14.04.2026