In Deutschland sind im Jahr 2014 in rund 300 Fällen Produkte über ein bundesweites Behördenportal zurückgerufen worden. 264 dieser Meldungen bis kurz vor Weihnachten betrafen Lebensmittel, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte.
Danach folgten Rückrufe von Bedarfsgegenständen (33) und Kosmetika (3). Im gesamten Vorjahr wurden dem Bundesamt zufolge 310 Meldungen auf dem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht. Diese Internetseite gibt es bereits seit 2011, dort veröffentlichen die Bundesländer und das Bundesamt Produktrückrufe zu Lebensmitteln, aber etwa auch Kosmetika, Kleidung oder Küchenbedarf.
Die Zahl der auf dem Portal gemeldeten Produkte mache allerdings nur einen sehr kleinen Teil der in Deutschland vertriebenen Produktmenge aus, ordnete die Behörde ein. In Deutschland werden demnach jedes Jahr Millionen Produkte verkauft. Im zu Ende gehenden Jahr waren dem Bundesamt zufolge Krankheitserreger in 77 Fällen der am meisten gewählte Grund für einen Rückruf. Danach folgten Fremdkörper wie Späne in Speisen und gesundheitsschädliche Substanzen (jeweils mehr als 60). Aber auch Verunreinigungen und Allergene spielten eine Rolle, weshalb bestimmte Produkte zurückgegeben werden sollten.
In den vergangenen Jahren ist dem Bundesamt zufolge ein deutlicher Anstieg der auf dem Portal veröffentlichten Meldungen zu erkennen. Dies bedeute aber nicht, dass Lebensmittel in Deutschland unsicherer geworden seien. Vielmehr werde es mittlerweile von allen Landesbehörden standardmäßig genutzt, um auf Rückrufe von Unternehmen hinzuweisen. Dies habe die Transparenz und Reichweite der Rückrufmeldungen deutlich erhöht. Zugleich habe sich die Haltung der Unternehmen gegenüber Rückrufen gewandelt. Während im Jahr 2011 häufig eine grundsätzliche „Prangerwirkung“ von Rückrufen kritisiert worden sei, sahen viele darin inzwischen zum Beispiel eine Möglichkeit für mehr Vertrauenswürdigkeit gegenüber Verbrauchern. Die Kommunikation von Rückrufen sei schneller und transparenter geworden.
Quelle: Mitteilung aerzteblatt.de vom 27.12.2024
Dr. Greta Riel