Ab Januar 2022 sind in der EU-Verordnung 1881/2006 die Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide (Pilzgift des Mutterkorns) in Mahlerzeugnissen neu festgesetzt.
Grenzwerte für Mutterkorn-Sklerotien, die sichtbaren schwarzen Pilzkörper, gibt es für Roggen schon viele Jahre. Das Mutterkorn enthält giftige Alkaloide und muss daher aus dem Getreide aussortiert werden. Früher galt dies als typische Roggenproblematik, mit der rechtlichen Neuerung sind jetzt auch unter anderem Weizen und Dinkel berücksichtigt. Ein weiteres Augenmerk gilt dem Ergotalkaloid-Gehalt. Dieses Pilzgift des Mutterkorns befindet sich nicht nur im Pilzkörper, sondern auch der Abrieb der Mutterkörner kann an gesunden Getreidekörnern haften.
Die Höchstgehalte für Ergotalkaloide sind in der Verordnung 1881/2006 gänzlich neu festgesetzt. Die Höchstgrenze bezieht sich nicht nur auf die Anzahl der Sklerotien, sondern darauf, wie viel von dem Toxin nachweisbar ist. Mutterkörner im Getreide können in Abhängigkeit vom darin enthaltenen Gehalt an Ergotalkaloiden die Gesundheit gefährden. Vor der Reinigung ist zudem zu beachten, dass gefährdete Partien möglichst wenig bewegt werden, um eine Feinkontamination durch Abrieb zu vermeiden. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sollten sich mit diesem Thema auseinandersetzen und ihren Rohstoffbezug überprüfen.
QUELLE:
- Meldung yumda.de vom 09.12.2021
Dr. Greta Riel