Fünf Jahre nach Antragsstellung auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (NF) und drei längeren Clock-Stop-Phasen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unbedenklichkeit der Biomasse des Pilzes Rhizomucor pusillus bestätigt.
Zuvor hatte der Antragsteller bereits in Singapur die Zulassung der Zutat unter dem Namen „Fermotein“ erhalten; in den USA wird eine Bestätigung des GRAS-Status in 2026 erwartet. In der EU wird die Aufnahme in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel vermutlich ebenfalls in 2026 erfolgen.
Gegenstand des Antrags ist die Biomasse des Fadenpilzes Rhizomucor pusillus in Pulverform. Das NF fällt unter die Kategorie „Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen, aus diesen isoliert oder aus diesen hergestellt werden“. Es wird durch fermentatives Wachstum des Pilzes hergestellt und besteht vor allem aus Protein, Kohlenhydraten und Fett. Das Pulver kann als solches als Lebensmittel verwendet werden oder als Zutat in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden. Mit bis zu 35 Massenprozent kann es Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln sowie Mahlzeitenersatz zur Gewichtskontrolle zugesetzt werden, allerdings laut EFSA nur in Erzeugnissen, die für Erwachsene bestimmt sind.
Das Risiko für das Auftreten allergischer Reaktionen ist unwahrscheinlich, sodass die Kommission wahrscheinlich keine entsprechenden Deklarationsvorschriften machen wird, wie dies bei Rapsprotein der Fall ist. Die Proteinquelle sollte allerdings laut EFSA nicht als einzige Quelle verwendet werden, da das Aminosäureprofil gegenüber qualitativ höherwertigen Proteinen abfällt.
Weitere Details zu den vorgelegten Daten, der Zusammensetzung und den toxikologischen Studien finden sich in der Stellungnahme der EFSA.
Quellen:
- EFSA (NDA): Safety of Rhizomucor pusillus biomass powder as a novel food, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9707
- News vom 01.12.2025 auf “Nutritional Outlook, www.nutritionaloutlook.com
Dr. Marion Gebhart