Am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde ein Nationales Referenzlabor für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen eingerichtet. Wie BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel dazu mitteilt, entwickelt das Nationale Referenzlabor Analysenverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen und wirkt bei deren Standardisierung mit. Das Referenzlabor unterstützt damit die Überwachungsbehörden der Bundesländer, so BfR Präsident Hensel.
Das BfR macht deutlich, dass die Lebensmittelhersteller in der Europäischen Union rund 320 Lebensmittelzusatzstoffe zu technologischen Zwecken einsetzen dürfen. Zur Einstellung eines bestimmten Geschmacks dürfen etwa 2 500 verschieden Aromastoffe Lebensmitteln zugesetzt werden. Eine systematische Überwachung des Einsatzes dieser Stoffe ist in Deutschland und im gesamten EU-Raum nur möglich, wenn standardisierte Analysenverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen zur Verfügung stehen. Aufgabe des Nationalen Referenzlabors wird es sein, diese Verfahren bereitzustellen. Damit soll, um EU–Recht zu entsprechen, ein Monitoring zur Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen durchgeführt werden.
Zur Vorgehensweise teilt das BfR mit, vorrangig mit Zusatzstoffen zu beginnen, für die eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgesetzt ist. Dazu wird geprüft, inwieweit auf Basis der Gehaltsdaten und der Verzehrmengen verschiedener Lebensmittel die akzeptablen täglichen Aufnahmemengen von den verschiedenen Altersgruppen ausgeschöpft werden.
Die etablierten Analysenverfahren sollen u. a. in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und den Standards der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren gemäß § 64 LFGB oder über Datenbanken auch den Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung stehen.
QUELLE:
- www.bfr.bund.de
Dr. Herbert Otteneder