54 Proben - zehn Proben Walnüsse, zehn Proben Erdnüsse, neun Proben Haselnüsse, alle in der Schale, sowie 14 Mandelmehle und elf Proben gemahlene Haselnüsse wurden durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) auf enthaltene Schimmelpilzgifte untersucht.
Im Ergebnis waren die ganzen Kerne der Erd-, Wal- und Haselnüsse beanstandungsfrei. Sensorisch gab es keine Auffälligkeiten, was heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nüsse und auch der Mehle waren in Ordnung. Aber: Die Mehle schnitten in der Mykotoxinuntersuchung schlechter ab: In drei der elf Haselnussmehle (27 %) und in acht der 14 Mandelmehle (57 %) wurden die SpezialistInnen des LALLF fündig und wiesen verschiedene Aflatoxine nach. In einer Probe Haselnussmehl wurde eine Höchstgehaltsüberschreitung ermittelt und die Probe entsprechend beanstandet.
Die Proben, aus üblichen Einkaufseinrichtungen entnommen, stammten ursprünglich aus Deutschland, Ägypten, Australien, Chile, Frankreich, USA und Italien. Nüsse und Mandeln können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese sind in der Lage, Gifte, die Mykotoxine, zu entwickeln. Pilzgifte erkennt man nicht mit bloßem Auge und sie sind in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. Laut Landesamt sei es offensichtlich besser, Nussmehle aus ganzen Kernen direkt vor Gebrauch herzustellen. Um einen Schimmelpilzbefall zu vermeiden, sollten Nüsse und Mandeln zudem möglichst kühl, dunkel und trocken gelagert werden.
QUELLE:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Greta Riel