Im Jahr 2024 untersuchte das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) bisher etwa 40 Proben aus Papier und Bagasse. Bei Bagasse handelt es sich um Reste aus der Zuckerrohrproduktion, die ähnlich wie Papier verarbeitet werden. Von diesen Proben waren 20 in der Vorprobe mit Wasser und Öl positiv. Alle Produkte, die eine positive Vorprobe aufwiesen, enthielten PFAS. In den meisten Fällen enthielten die Proben PFAS auf Basis der C6-Chemie; das heißt sechs fluorierte Kohlenstoffatome. Diese Beschichtung ist derzeit noch zulässig. Sie ist bis jetzt noch in der Empfehlung XXXVI des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) genannt, die als Leitfaden für die Herstellung von Papierprodukten dient. Diese PFAS stehen in der Kritik und ein Verbot ist in absehbarer Zeit zu erwarten.
Eine Probe enthielt mittlerweile verbotene PFAS auf Basis der C8- und C10-Chemie. Gesetzliche Regelungen für die C8-Chemie finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 und für die C-10-Chemie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Es konnten PFAS-Gehalte von bis zu über einem Gramm je Kilogramm Papier nachgewiesen werden. Einige der Proben enthielten darüber hinaus hohe Gehalte an freien Fluortelomeralkoholen. Diese können prinzipiell in Lebensmittel migrieren. Besonders kritisch zu betrachten sind Hinweise auf die Kompostierbarkeit dieser Produkte. Auf diesem Weg gelangen die PFAS direkt in die Umwelt. In großem Umfang ist dies bereits im Rheintal geschehen, wo mit PFAS belastete Papierschlämme Kompost zugemischt wurden.
Quellen: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel