Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden im Jahr 2022 insgesamt 14 Proben Sonnenblumenöl auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei 13 Proben handelte es sich um raffinierte Öle aus konventioneller Produktion und bei einer Probe um natives Sonnenblumenöl aus biologischer Erzeugung. Die 13 konventionell erzeugten Ölproben kamen je zweimal aus Spanien und Ungarn sowie je einmal aus Deutschland, Italien und der Ukraine; weitere sechs Proben trugen keine Herkunftsangaben. Die Angabe des Ursprungs der Öle ist gesetzlich nicht erforderlich. Eine Probe natives Sonnenblumenöl aus Bioproduktion kam aus Deutschland.
Elf Proben (= 79 Prozent), darunter das Sonnenblumenöl aus Bioanbau, enthielten keine nachweisbaren Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Pestizidrückstände wurden in drei Proben (= 21 Prozent) nachgewiesen. In zwei Ölproben unbekannten Ursprungs des gleichen Herstellers lag der Gehalt des Fungizids Famoxadon knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg, die bei diesem Pestizid dem Höchstgehalt entspricht. Unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit von 50 Prozent handelte es sich bei beiden Famoxadonbefunden um ungesicherte Höchstgehaltsüberschreitungen. Beide Proben waren somit noch als verkehrsfähig zu beurteilen. In einer Ölprobe aus Deutschland wurden Spuren des Insektizids Cypermethrin unterhalb des rechtlich festgelegten Höchstgehaltes bestimmt. Im Sonnenblumenanbau in Deutschland unzulässige Pflanzenschutzmittel wurden in den Sonnenblumenölen deutscher Herkunft nicht nachgewiesen. Da fast ausschließlich Proben raffinierter Sonnenblumenöle zur Untersuchung kamen, wurden laut LAVES erwartungsgemäß nur wenige Pestizidrückstände nachgewiesen. Durch den Raffinationsprozess würden Pestizidrückstände in den Rohölen reduziert oder völlig entfernt.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel