In der in der Europäischen Union (EU) wird die Zulassung von acht Raucharomen, die Lebensmitteln als Alternative zum traditionellen Räuchern zugesetzt werden, nach zehn Jahren nicht verlängert. Einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission haben die Mitgliedstaaten jüngst angenommen. Die Verordnung soll in den kommenden Wochen von der Kommission förmlich angenommen werden und dann zeitnah in Kraft treten. Es handelt sich um die Aromen mit den Bezeichnungen SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 und SF-009. Die Anträge der Hersteller auf eine Verlängerung ihrer Zulassungen um weitere zehn Jahre ist damit gescheitert. Für die Aromen SF-007 und SF-010 war die Zulassung bereits am 1. Januar 2024 ausgelaufen. In beiden Fällen hatten die Hersteller keine Wiederzulassung beantragt.
Der Entscheidung vorausgegangen war eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma, die im November 2023 vorgestellt wurde. Auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse konnte für keines der acht Raucharomen Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität ausgeschlossen werden.
Kritiker der oben genannten Entscheidung warnen indes, dass dies das Aus für den produkt- und umweltfreundlichen Räucherprozess und ökologische, gesundheitliche, aber auch wirtschaftliche Schäden durch eine erzwungene Rückkehr zu konventionellen, risikoreichen Räucherverfahren bedeuten würde.
Quelle: Meldung fleischwirtschaft.de vom 07.05.2024
Dr. Greta Riel