Zusammen mit der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) am Regierungspräsidium Tübingen hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe insgesamt zehn Proben Smoothiepulver aus verschiedenen Web-Shops bestellt und untersucht. Besonderes Interesse lag auf der Überprüfung der Belastung mit Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.
Die Gehalte der „Markersubstanz“ Benzo[a]pyren lagen zwischen < 0,06 und 1,7 µg/kg und somit deutlich unterhalb des Höchstgehaltes von 10 µg/kg. Auch der Höchstgehalt der Summe aus Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen von 50 µg/kg wurde bei Weitem unterschritten. Die Gehalte lagen zwischen 0,8 und 8,3 µg/kg. Im nach Packungsangabe mit Wasser hergestellten Smoothie liegen die Gesamt-PAK Gehalte demensprechend niedriger.
Bei den Schwermetallen wurden stellvertretend die Gehalte der chemischen Elemente Blei (Pb) und Cadmium (Cd) untersucht. Die Gehalte an Blei lagen in den Pulvern zwischen 0,03 und 0,23 mg/kg. Für Cadmium wurden Gehalte von 0,02 bis 0,57 mg/kg festgestellt. Berechnet auf die nach Packungsangabe mit Wasser hergestellten Smoothies läge der Gehalt darin bei etwa 0,003 bis 0,014 mg/l für Blei und 0,001 bis 0,034 mg/l für Cadmium. Höchstgehalte für Blei und Cadmium in Smoothies oder derartigen Pulvern wurden bisher in der Verordnung (EG) 1881/2006 nicht festgelegt. Allerdings existieren Höchstgehalte für Ausgangserzeugnisse wie frische Früchte oder frisches Gemüse. Des Weiteren sind Grenzwerte für Fruchtsäfte von 0,03 - 0,05 mg/kg Pb festgelegt. Die ermittelten Bleikonzentrationen in trinkfertigen Smoothie Produkten waren im Vergleich zu den festgelegten Grenzwerten unauffällig. Das Smoothiepulver mit den höchsten Blei- und Cadmiumgehalten enthielt laut Zutatenverzeichnis u. a. Spinat- und Spirulina, welche von Natur aus vergleichsweise hohe Gehalte an Blei und Cadmium aufweisen, was dieses Ergebnis plausibel erscheinen lasse.
QUELLE:
- Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 15.08.2022
Dr. Greta Riel