Das CVUA Stuttgart untersuchte im Jahr 2020 80 Crushed Ice aus Lebensmittelbetrieben aus ganz Baden-Württemberg. Von den 80 untersuchten Proben wurden 12 Proben als hygienisch bedenklich gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene beurteilt. In diesem Zusammenhang wurde bei den durch Bakterien kontaminierten Proben auch eine nachteilige Beeinflussung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ausgesprochen.
Der Nachweis hoher Koloniezahlen und von Coliformen Bakterien, Escherichia coli und Enterokokken lässt meist auf eine unsachgemäße Reinigung des Crushed Ice-Automaten zur Herstellung des Eises und/oder auf eine unsachgemäße Aufbewahrung des Eises schließen. Da das Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz stammte, gelangten die in den Proben nachgewiesenen Mikroorganismen mit großer Wahrscheinlichkeit durch unsaubere Gerätschaften im Zusammenhang mit einer schlechten Betriebshygiene in das Produkt. Insbesondere E. coli gilt auch als Fäkalindikatorkeim, dessen Nachweis zudem auf mangelhafte Personalhygiene hindeutet. Bei auf die Untersuchungsergebnisse folgenden Hygienekontrollen der Crushed Ice-Maschinen konnten die Lebensmittelüberwachungsbehörden dann meist auch entsprechende Hygienemängel in den Betrieben feststellen. So waren die Reinigung der Innenwandungen und der Schlauchsysteme erschwert. Auflagerungen waren teilweise optisch erkennbar gewesen. Auch war es manchen Betriebsinhabern oder Verantwortlichen nicht bewusst, dass selbst bei ausgefrorenem Trinkwasser hygienische Probleme auftreten und in entsprechenden Scherbeneisproben Mikroorganismen überdauern können und nachweisbar sind.
QUELLE:
- Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart vom 20.01.2021
Dr. Greta Riel