Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, das vor allem für den Aufbau von Schilddrüsenhormonen unentbehrlich ist. Die Schilddrüsenhormone haben im Körper eine zentrale Funktion bei der Steuerung einer Vielzahl von Stoffwechselprozessen und sind unter anderem für normales Wachstum, die Knochenbildung, die Entwicklung des Gehirns sowie den Energiestoffwechsel notwendig.
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Stellungnahme vom 17.10.2022 mitteilt, ist die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Jod nicht optimal und weist eine rückläufige Tendenz auf. Überdies wird immer weniger jodiertes Speisesalz, das zwischen 15 bis 25 mg/kg Jod enthält, bei der Produktion verarbeiteter Lebensmittel verwendet.
Mit der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll neben dem Gehalt von Zucker und Fett auch der von Salz in Fertigprodukten und handwerklich hergestellten Lebensmitteln schrittweise gesenkt werden. Die wünschenswerte Reduktion des Salzverzehrs kann aber zu einer verringerten Jodzufuhr über jodiertes Speisesalz führen.
Daher hat das BfR anhand von Modellrechnungen eingeschätzt, ob eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstmenge von Jod in Speisesalz von 25 auf 30 mg/kg das Risiko einer unzureichenden Jodaufnahme verringern kann, ohne gleichzeitig zu einer Überschreitung der noch tolerierbaren täglichen maximalen Aufnahme zu führen.
In Ergänzung zu dieser Fragestellung in Bezug auf Erwachsene befasst sich die gegenwärtige Stellungnahme mit den Ergebnissen für Kinder und Jugendliche. Danach ist auch bei einem Gehalt von 30 mg/kg Jod im Salz das Risiko einer zu hohen Jodaufnahme beim gegenwärtigen Verwendungsgrad von Jodsalz gering. Die unzureichende Jodaufnahme würde durch die Erhöhung des erlaubten Jodgehaltes im Salz um 5 mg pro kg Salz leicht reduziert werden. Dies gilt auch bei einer erfolgreichen Reduktion des Salzverzehrs um 10 % im Rahmen der NRI. Bei den Mädchen sinkt das Risiko für eine unzureichende Jodaufnahme nur geringfügig. Eine alleinige Erhöhung des Jodgehaltes im Salz um
5 mg/kg ist ohne Steigerung des Verwendungsgrades von Jodsalz in industriell und handwerklich hergestellten Lebensmitteln daher nicht sachgerecht.
In Deutschland werden bisher nur Natrium- oder Kaliumjodat zur Jodanreicherung verwendet. Aus Sicht des BfR sprechen keine ernährungsphysiologischen, technologischen oder toxikologischen Daten dagegen auch Jodide, wie in anderen Ländern, zur Anreicherung von Speisesalz zu nutzen.
Quelle:
- Stellungnahme Nr. 026/2022 des BfR vom 17.10.2022
Dr. Herbert Otteneder