Für einen Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale im Mai 2026 insgesamt 35 mit Vitaminen angereicherte Getränke. Sie überprüfte insbesondere, ob Verbraucher:innen über die Produkte fair und klar informiert werden oder ob Hersteller einen übertriebenen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen, beispielsweise mehr Energie, bessere Konzentration oder Stressabbau. Darüber hinaus wurden der Gehalt an Zucker und zugesetzten Vitaminen sowie die Preise untersucht. Die Tester:innen kauften die Getränke in verschiedenen Supermärkten und Discountern in Sachsen-Anhalt, darunter Aldi, Netto, Kaufland, Rewe, EDEKA, dm, Müller und Globus.
Erfrischungsgetränke, kein Wasser
Insgesamt 20 der 35 untersuchten Produkte trugen Bezeichnungen wie „Vitamin Water“ oder „Wasser +“. Sie vermittelten damit den Eindruck eines vitaminisierten Wassers. Die rechtlich korrekte Bezeichnung aller Produkte lautet aber „Erfrischungsgetränk“, denn sie sind gesüßt und aromatisiert. Vier Produkte fielen besonders negativ auf: Transparente Flüssigkeiten waren in typischen Mineralwasserflaschen verpackt. Diese Aufmachung nutze das positive Image von Mineralwasser gezielt aus, kritisiert die Verbraucherzentrale.
Der Blick in die Zutatenliste zeigte, was wirklich in den Getränken steckt: 25 der 35 untersuchten Produkte enthielten Zucker, 10 waren mit Süßstoffen gesüßt. Teilweise reichte der Zuckergehalt an den von klassischen Limonaden heran. Zwölf zuckerhaltige Getränke wurden mit Begriffen wie „kalorienarm“ beworben. Diese Angaben sind zwar rechtlich zulässig, wenn der Kaloriengehalt unter 20 Kilokalorien pro 100 Milliliter liegt – das entspricht etwa 5 Gramm Zucker. Sie verstärken aber aus Sicht der Verbraucherzentrale in fragwürdiger Weise den Eindruck eines gesunden Durstlöschers.
Fragwürdige Gesundheitsversprechen
Als kritisch bewertet die Verbraucherzentrale gesundheitsbezogene Angaben wie „Antistress“, „Boost“ und „Focus“. Insgesamt 28 der getesteten Getränke wurden mit mindestens einem Health Claim, also einer gesundheitsbezogenen Angabe beworben.
Während spezifische Angaben wie „Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ oder „Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ rechtlich zugelassen sind, sind unspezifische Angaben wie „Antistress“ oder „Focus“ kritisch zu sehen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale vermitteln sie eine Wirkung, die über die normalen Körperfunktionen hinausgeht – etwa eine Steigerung der Konzentration oder eine aktive Stressbekämpfung.
Fazit
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind mit Vitaminen versetzte Erfrischungsgetränke nicht empfehlenswert. Die als „Wasser“ bezeichneten Produkte seien laut Marktcheck überteuert und oft unerwartet zuckerreich. Werbeaussagen wie „Für Konzentration“, „Antistress“ oder „Focus“ seien problematisch, da sie einen Zusatznutzen versprechen, der nicht nachweisbar sei. Zwar erreichten einige Produkte mit den Vitaminmengen den empfohlenen Tagesbedarf für Erwachsene (Referenzwerte), doch ein gesundheitlicher Mehrwert sei nicht zu erwarten. Denn fast alle zugesetzten Vitamine wie Vitamin C, B6 oder Niacin würden von den meisten Menschen in Deutschland bereits in ausreichendem Maße aufgenommen.
Quelle: Pressemitteilung und Online-Meldung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vom 09.07.2026