In den vergangenen zwei Jahren wurden durch das Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) 80 Proben Äpfel und Erzeugnisse aus Äpfeln untersucht, wovon zwei beanstandet werden mussten. 30 Proben Apfelsaft, 25 Proben Apfelmus in Konserven, 20 Proben frischer Äpfel und fünf Proben Apfelkompott bzw. Apfelmark kamen in die Analyse. In einem Apfelsaft war eine Menge Patulin, ein gesundheitsschädliches Schimmelpilzgift, enthalten, die über der zulässigen Höchstmenge lag. Außerdem enthielt eine Apfelprobe ein mittlerweile verbotenes Pflanzenschutzmittel in höherer Dosis als erlaubt. Die Erzeugerländer der verschiedenen Apfelproben waren Deutschland, Polen, Neuseeland und die Niederlande.
52 der Proben wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In knapp der Hälfte (48 %) sind sie nachgewiesen worden. Dabei waren in 13 Äpfeln bzw. Apfelprodukten je ein Wirkstoff nachweisbar und maximal sechs Substanzen in zwei Proben. Insgesamt handelte es sich um 16 unterschiedliche Wirkstoffe und das Patulin. Die als ökologische Ware gekennzeichneten Produkte waren rückstandsfrei und in Ordnung.
QUELLE:
- Meldung Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) vom 09.12.2021
Dr. Greta Riel